Allgemeine Geschäftsbedingungen der robbys.® GmbH – Fahrschule
1. Bestandteil der Ausbildung
2. Entgelte, Preisaushang
3. Grundbetrag und Leistungen
4. Zahlungsbedingungen
5. Kündigung des Vertrages
6. Entgelte bei Vertragskündigung
7. Einhaltung vereinbarter Termine
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Dievereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommeneAusbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
8. Ausschluss vom Unterricht
9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.