Was gibt`s Neues?
+++ Update 26.02.2023 +++ Das plant die EU für 125er-Leichtkrafträder Im ersten Quartal 2023 möchte die EU einige Änderungen zum Führerschein beschließen, auch die in Deutschland so beliebte B196-Regelung ist …
+++ Update 26.02.2023 +++ Das plant die EU für 125er-Leichtkrafträder Im ersten Quartal 2023 möchte die EU einige Änderungen zum Führerschein beschließen, auch die in Deutschland so beliebte B196-Regelung ist …
MOBILITÄT & SPIRIT ist, was uns bei der Arbeit motiviert. Was uns Tag für Tag antreibt. Und immer wieder inspiriert. Jeder Tag bei robbys. ist eine neue Chance. In einem …
Wir über uns 1974 legte Robert Trautmann den Grundstein der Firma robbys.® in Giengen an der Brenz. Das damalige Ein Mann-Unternehmen beschäftigt heute sieben Mitarbeiter mit Filialen / Unterrichtsräumen in …
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; …
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; …
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; … bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: Nein
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
zu a) 24 bzw. *20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B.
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt) – Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: mindestens 5 Jahre Klasse B
Die Ausbildung
Theoretischer Mindestunterricht:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.
Die Prüfung:
Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter: 18/*17 Jahre
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
Mindestalter: 18/*17 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: nein
LEICHTERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: – (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Unterlagen für den Antrag (C1 & C1E):
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Auf Anfrage
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Modul 1: Basis-Kurs oder
Modul 2: Kurventraining
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Modul 1: Basis-Kurs &
Modul 2: Kurventraining